04.11.2020
Hier finden Sie die aktuellsten Informationen zum Besuchsrecht im PARKWOHNSTIFT. (STAND: 04.11.2020)
Das Landratsamt Rottal/ Inn kann nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium die strengen Regelungen des faktischen Lockdowns aufheben und sich weitgehend den geltenden bayernweiten Regelungen angleichen.
Auf Grund der Angleichung ist es Ihnen ab sofort wieder möglich Ihre Angehörigen im PARKWOHNSTIFT zu besuchen. Bereits vor dem Lockdown vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit.
Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter. Daher gelten nach wie vor folgende Regelungen:
Besuche sind weiterhin ausschließlich nur mit vorheriger Anmeldung über unsere Servicehotline möglich.
Terminvereinbarung für Bewohner der Wohnpflege und des Betreuten Wohnens:
Tel. 08723 303-1327
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Terminvereinbarung für Bewohner der Hausgemeinschaften:
Tel. 08723 303-1500
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Weiterhin möglich sind natürlich Besuche von Angehörigen, Freunden oder Bekannten in unseren Besuchszimmern.
Wir geben unser Bestes, damit Ihre Angehörigen gesund bleiben – bitte tun Sie es auch und unterstützen Sie unsere Maßnahmen!
Bleiben Sie gesund!